
Seit dem Jahre 1944 ist der Vorstand der IG St.Galler Sportverbände auch als die von der St.Galler Kantonsregierung beauftragte 'Sport-Toto'-Kommission tätig. Zusammen mit den Verantwortlichen der 40 IG-Mitgliedsverbände ist die Sport-Toto-Kommission bis zu einer von der Regierung festgelegten Maximallimite für eine recht- und zweckmässige Verwendung von Geldern aus dem kantonalen 'Sport-Toto-Fonds' und (ebenfalls für die Verfahren innerhalb der vorgegebenen Höchstgrenze) für einen ordnungsgemässen Vollzug verantwortlich. Der 'Sport-Toto-Fonds' wird jährlich mit 20 % des von Swisslos, Basel, an den Kanton St.Gallen überwiesenen Gewinnanteils gespiesen; 80 % davon verbleiben im Kantonalen Lotteriefonds. Der im Auftrag der Kantonsregierung erfolgende Vollzug geschieht im Rahmen von sehr detaillierten, sportartspezifisch festgelegten und vom Bildungsdepartement des Kantons St.Gallen genehmigten Vorschriften. Die Kompetenzen der IG St.Galler Sportverbände sind gemäss der auf das Jahr 2009 neu in Kraft getretenen regierungsrätlichen Verordnung zum Sport-Toto-Fonds und nach der gestützt darauf mit dem Bildungsdepartement abgeschlossenen Leistungsvereinbarung klar begrenzt. Auch wurden damit die Zuständigkeiten und die Zuordnungen zwischen Kanton und IG unter Würdigung der langjährigen Erfahrungen geklärt.
Im Rahmen der jährlichen Delegiertenversammlung erstattet der IG-Vorstand den Verantwortlichen der 40 Mitgliedsverbände und dem Vorsteher des kantonalen Bildungsdepartementes (wie auch interessierten Dritten) sehr detailliert und transparent Bericht über die Verwendung der von der IG zur Förderung des privatrechtlich organisierten Verbands- und Vereinssports eingesetzten Sport-Toto-Gelder (vgl. auch Rubrik 'Organisation / Delegiertenversamlung'; desktopdefault.aspx/tabid-377/).
